Ertragsausfallversicherung
Die Ertragsausfallversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Unternehmen für einige Zeit stillsteht oder der Betriebsablauf gestört ist. Und das kann schnell passieren: Eine Produktionsmaschine fängt Feuer und schon können Sie Ihre Ware nicht mehr ausliefern.
Während Ihre Umsätze ausfallen, müssen Sie Fixkosten wie Löhne und Gehälter, Pacht und Miete oder die Zinsen weiterzahlen. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt Ihnen die laufenden Kosten – bis zu 36 Monate nach dem Sachschaden.
Welche Gefahren und Schadenfälle sind über die Ertragsausfallversicherung abgedeckt?
Den Versicherungsschutz können Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen und sich gegen Schäden aus diesen Bereichen versichern:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Elementargefahren (ohne Sturm/Hagel) wie Überschwemmungen und Erdbeben
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall
- zusätzliche unbenannte Gefahren
Welche Kosten sind durch die Ertragsausfallversicherung versichert?
Zu den versicherten Kosten gehören alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie:
- Personalkosten
- Abschreibungen, Zinsen, Mieten
- Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung
Elektronikversicherung
Die Elektronikversicherung ist speziell auf die Absicherung elektronischer Geräte ausgerichtet. Sie springt bei fast allen Schäden ein, die bei Elektronik auftreten können, beispielsweise auch durch Bedienungsfehler. sogar wenn diese von den eigenen Mitarbeitern verursacht wurden.
Viele Unternehmen versichern ihre Einrichtung über eine Inhaltsversicherung. Diese bietet einen wichtigen Basisschutz für die komplette Geschäftsausstattung. Sie deckt im Normalfall jedoch nur Schäden ab, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht werden. Je nach Tarif lassen sich hier zusätzlich auch Elementarschäden durch Überschwemmung oder Erdbeben absichern.
Wer benötigt eine Elektronikversicherung ?
Firmen, die eine besonders hochwertige elektronische Ausstattung haben und von dieser abhängig sind sollten ihre Elektrogeräte zusätzlich absichern.
Dies trifft besonders häufig auf die folgenden Branchen zu:
- Unternehmen/Selbstständige, die hochwertige EDV- und IT-Ausrüstungen nutzen, wie zum Beispiel IT-Dienstleister
- Ärzte bzw. Zahnärzte, die teure medizinische Geräte wie etwa Röntgenapparate in ihrer Praxis einsetzen
- Videoproduktionsfirmen oder Veranstalter, die mit wertvollem Equipment arbeiten
Was leistet eine Elektronikversicherung ?
Die Elektronikversicherung hat folgende Leistungsinhalte:
- Zahlung von Schadenersatz
- Wiederherstellung von Daten
- Austausch bzw. Reparatur
- Kostenübernahme für Mietgeräte
Was ist in der Elektronikversicherung versichert?
mobile Elektrogeräte
Bürotechnik
Drucker, Kopierer
Mess- und Prüftechnik
Prozessrechner, Kassen und Waagen
Informationstechnik
EDV-Anlagen, PCs
stationäre Elektrogeräte
Kommunikationstechnik
Fernsprech-Anlagen
Sicherungs- und Meldetechnik
Alarm- und Brandmelde-Anlagen, Zutrittskontroll- und Zeiterfassungsanlagen
Medizintechnik
Röntgenanlagen, Ultraschallgeräte und Laborgeräte
Welche Schäden sind versichert?
Hier erhältst du einen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Elektronikversicherung versichert sind.
Schäden an oder der Verlust von versicherten Sachen, die während der Vertragsdauer eintreten und als Ursache folgende Risiken haben:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Kurzschluss oder Überspannung
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Bedienungsfehler (auch Eigenschäden)
- Ungeschicklichkeit (auch Eigenschäden)
- Fahrlässigkeit
- Überspannung
- Feuchtigkeit
- Vandalismus
- Konstruktionsfehler
- Sabotage
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
Betriebliche Altersvorsorge
Die Kluft zwischen Arm und Reich macht auch vor dem Alter keinen Halt. Zum einen sehen wir alte Menschen, die vor dem Fußballstadion leere Pfandflaschen sammeln, zum anderen gutbetuchte Senioren, die die Welt bereisen und ihre alljährliche Kegelklubtour antreten.
Angesicht des weiter sinkenden Rentenniveaus, wird diese Situation in Zukunft weiter an Brisanz gewinnen. Wir haben es allerdings selbst in der Hand und können unser Alter so gestalten, wie wir es uns wünschen.
Die Altersvorsorge ist geprägt von unzähligen Möglichkeiten. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es gleich 4 weitere Altersvorsorgeformen: Basis-Rente (Rürup), Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge und die Privatvorsorge. Diese Altersvorsorgeformen definieren sich im sog. 3-Schichten-Modell überwiegend durch die steuer-& sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Renten, durch Todesfallregelungen und durch Themen wie Verfügbarkeit bzw. Flexibilität. Hinzu kommt die wichtige Frage nach dem Sparkern: Klassische Verzinsung oder Investmentanlage?
bAV – betriebliche Altersvorsorge
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Wege zum Umsetzung betrieblicher Altersversorgung.
Die Vorteile
Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen/Vorteile. Nutzen Sie den Entgeltumwandlungsanspruch eines Arbeitnehmers als Vertriebsargument oder überzeugen Sie den Arbeitgeber von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV.
Sie haben die Wahl
Direktversicherung
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs.
Direktzusage
insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte/leitende Angestellte.
Pensionsfonds
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternativer zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs; der Pensionsfonds ist durch besondere Renditechancen gekennzeichnet.
Pensionskasse
eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Unterstützungskasse
die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant.