Gesundheit

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten, die eine Krankheit verursacht, können sehr hoch und unkalkulierbar sein. Dies gilt besonders für chronische und schwere Erkrankungen. Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder Haushaltshilfen gefährden somit Ihre finanzielle Existenz. Eine Krankenversicherung schützt Sie vor diesem Risiko und ist Garant für die Planbarkeit Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Basis einer solchen Absicherung stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheits- und Sozialversicherungssystems und ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung. Die Leistungen der GKV sind rechtlich vorgegeben und im Sozialgesetzbuch eindeutig geregelt.
Dennoch haben die Krankenkassen einen gewissen Spielraum nach oben und können durch Extras beim Kunden glänzen. Dazu zählt beispielsweise die Kostenübernahe einer professionellen Zahnreinigung oder einer Reiserimpfung. Zudem werden gesundheitsorientierte Kunden mit einem Bonus belohnt. Das können sowohl Sach- als auch Geldprämien sein.
Neben dem gesetzlich vorgegeben Beitragssatz von 14,6%, gibt es einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Hier besteht je nach Einkommenshöhe ein gewisses Einsparungspotenzial.

Private Krankenversicherung

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung viele Vorzüge. Die Leistungen sind um vieles umfangreicher und lassen sich nach einer Art Baukastenprinzip individuell zusammenstellen. Die Beiträge richten sich nicht pauschal nach Ihrem Einkommen wie in der GKV, sondern nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Versicherungsschutz.

Allerdings kann nicht jeder in die private Krankenversicherung wechseln. Sie müssen entweder einer bestimmten Berufsgruppe angehören (Beamte, Selbstständige) oder angestellt sein und über einem jährlichen Bruttoeinkommen von 62.550€ liegen. Der finale Zutritt in die PKV führt über eine Gesundheitsprüfung.

Leistungsvorzüge gegenüber der GKV

  • Naturheilverfahren (Heilpraktiker), Vorsorgeuntersuchungen, Zuzahlungserstattung (Arznei- und Verbandmittel), Auslandsschutz, Heil- & Hilfsmittel (Brille, Hörgeräte, Bandagen)
  • Unterbringung im Ein-/Zweitbettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl
  • Zahnbehandlung (Füllungen, Inlays), Zahnersatzmaßnahmen (Krone, Brücken, Implantate) Wurzelbehandlungen, Kieferorthopädie, Professionelle Zahnreinigung

Ist die PKV im Vergleich zur GKV immer die bessere Wahl?

Auch wenn man in der PKV viele Privilegien genießt, so ist der Wechsel nicht immer sinnvoll. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, berufliche-/finanzielle und familiäre Situation spielen in der Beratung eine große Rolle. Man muss nämlich dabei bedenken, dass ein Wechsel zurück in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Kann ich mich vor den steigenden Beiträgen in der PKV schützen?

Ja und Nein. Durch die Wahl eines guten Versicherers und Tarifs haben Sie nur bedingt Einfluss auf zukünftige Beitragsanpassungen. Aus den o.g. Gründen können Sie sich gegen steigende Beiträge nicht wehren, zumindest nicht bis zum Rentenbeginn. Für die Situation im Alter gibt es allerdings einige Maßnahmen. So hat der Gesetzesgeber bereits vor einigen Jahren einen weiteren verpflichteten Zuschuss zur Alterungsrückstellung beschlossen. Bei vielen Tarifen können Sie aber auch individuelle Zusatzbeiträge entrichten, um eine Beitragsentlastung im Alter herbeizuführen. Im Beratungsgespräch sollte dies ein wichtiges Thema sein.

Wie läuft das in der PKV mit der Kostenerstattung?

In der PKV bekommt man von einigen Versicherern auch eine Gesundheitskarte zugeschickt. Diese hat aber nur einen Symbolcharakter, die Arztpraxis wird damit nicht viel anfangen können. Anders als in der GKV wird hier nämlich nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, sondern mit Ihnen als Patient. Sie erhalten also eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen müssen. In der heutigen Zeit geht das über eine App-Lösung sehr schnell und unkompliziert. I.d.R. wird dem Patienten eine sehr großzügigere Zahlungsfrist gewährt, so dass unter normalen Umständen die Erstattung des Versicherers bis dahin bereits erfolgt ist.

Verdienstausfall/ Tagegeld

Im Krankheitsfall können Arbeitnehmer auf eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber zählen.

Nach Ablauf von 6 Wochen endet allerdings diese Lohnfortzahlung automatisch. Ab diesem Zeitpunkt springt die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sog. Krankengeld. Das Krankengeld ist zwar steuer-, aber nicht sozialversicherungsfrei. Nach Abzug aller Beiträge verbleibt so ein Netto-Krankengeld von ca. 79% Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Was sich i.d.R. nicht reduziert, sind Ihre monatlichen Verpflichtungen. Werden aus 6-10 Wochen eher 6-10 Monate, dann ist das finanzielle Desaster vorprogrammiert.

Diese Lücke kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Was ist der Unterscheid zwischen einer Arbeits- und Berufsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand. Die Krankschreibung durch den Arzt (Gelber Schein) löst die Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers aus.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ich sechs Monate ununterbrochen zu 50% außerstande gewesen bin, in meinem zuletzt ausgeübten Beruf, tätig zu sein. Die Entscheidung über die Leistungspflicht trifft dabei der Versicherer auf Grundlage medizinischer Gutachten und den Fragebögen des Kunden zur konkreten Ausgestaltung seiner beruflichen Tätigkeit.

Eine 6-monatige AU führt also nicht automatisch zu einer BU. Ich kann also 9 Monate krankgeschrieben sein, ohne gleichzeitig auch BU zu sein.

Wie lange wird das gesetzliche Krankengeld und das private Krankentagegeld gezahlt?

Das Sozialgesetzbuch begrenzt die Zahlung auf max. 72 Wochen (1 ½ Jahre). Erhält man nach Ablauf dieser Zeit keine anderweitigen Leistungen (BU-Rente, Erwerbsminderungsrente etc.), bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt. Das private Krankentagegeld lehnt sich an die Dauer der gesetzlichen Krankenversicherung an. Beide Zahlungen können allerdings unter bestimmten Umständen vorzeitig eingestellten werden.

Werden die Zahlungen mit anderen Versicherungsleistungen verrechnet?

Bei Anerkennung einer teilweisen Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung wird die Krankenkasse ihre Krankengeldzahlung entsprechend kürzen. Ein finanzieller Nachteil entsteht dadurch erstmal nicht. Wird allerdings die volle Erwerbsminderung anerkannt, dann stellt die Krankenkasse die Zahlung vollständig ein. Dies ist i.d.R. ein deutlicher Nachteil, da 32% vom Brutto (volle EMI) weniger sind als 78% vom Netto (Krankengeld).

Die Krankentagegeldversicherung kann ihre Zahlung vorzeitig beim Vorliegen einer BU einstellen. Gute Tarife am Markt leisten auch nach Feststellung einer BU für weitere 6 Monate ihre Zahlungen.

Was muss ich tun, um die Zahlungen zu erhalten?

Die Krankenkasse wird nach 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber automatisch informiert. Im Anschluss erhalten Sie einen Antrag, den Sie ausgefüllt zurücksenden müssen.

Bei der privaten Krankentagegeldversicherung sollten Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler wenden. Dieser informiert dann die Versicherungsgesellschaft und kann ggf. beim Ausfüllen des Antrags unterstützen. Ist der Leistungsfall erst einmal genehmigt, geht es ganz leicht: Sie registrieren sich mit Ihrem Vertrag in der App der Versicherungsgesellschaft und scannen damit dann im Anschluss Ihre AU-Bescheinigung (gelber Schein) ein.